Chat with us, powered by LiveChat

LEICHT WOHNKAUFHAUS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines, Kundenkreis, Geltungsbereich

1.1 Die Wohnkaufhaus LEICHT GmbH, Kalter Markt 25, 73525 Schwäbisch Gmünd (nachfolgend die „Lieferfirma“ oder „wir“) verkauft – u.a. individuell angepasste – Küchen oder einzelne Küchenmöbel unter anderem an Verbraucher und erbringt gegebenenfalls zusätzlich in diesem Zusammenhang Beratungsleistungen sowie Montageleistungen. Die vorliegenden Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend die „AGB“) gelten nur, wenn der Vertragspartner der Lieferfirma (nachfolgend der „Besteller“) Verbraucher ist. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB).

1.2 Alle unsere Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen unterliegen ausschließlich diesen AGB.

1.3 Die vorliegenden AGB gelten auch für alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen, die wir über unseren Abholmarkt, Gmünder Str. 70 73550 Waldstetten tätigen.

1.4 Bei Vertragsabschluss bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Im Einzelfall ausdrücklich vom Besteller mit uns getroffene individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieser AGB) haben – soweit sie nach Abschluss des Vertrages zustande kamen – in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Individualvereinbarungen ist – vorbehaltlich des Gegenbeweises – ein schriftlicher Vertrag oder – wenn ein solcher nicht vorliegt – unsere schriftliche Bestätigung an den Besteller maßgeblich. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die uns gegenüber nach Vertragsschluss vom Besteller abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Angebot und Vertragsschluss

2.1 In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Produktpräsentationen stellen keine Angebote dar, sondern sind vielmehr eine Aufforderung an den Besteller, selbst ein Angebot zu unterbreiten.

2.2 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.3 Durch die unterzeichnete Bestellung unterbreitet der Besteller der Lieferfirma ein verbindliches Angebot zum Kauf der betreffenden Ware. An dieses Angebot ist der Besteller bis zum Ablauf von vierzehn (14) Tagen nach Absendung seiner Bestellung gebunden.

2.4 Wir sind berechtigt, das Angebot in Schrift- oder Textform innerhalb dieser in Ziff. 2.3 der AGB genannten Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Besteller zugeht. Der Vertrag kommt mit Zugang unserer Annahmeerklärung beim Besteller zustande.

Lieferung

3.1 Die bestellte Ware wird nach Muster verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Verkaufsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.

3.2 Besondere, über die vertraglich einbezogenen Dienstleistungen hinaus, vereinbarten Arbeiten, wie z.B. Dekoration- oder Montagearbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Ebenso werden Kosten für Zweitanfahrten oder dergleichen in Rechnung gestellt, sofern sie der Besteller zu vertreten hat.

3.3 Im Falle einer vereinbarten Freihauslieferung haftet der Besteller dafür, dass der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferungsstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes möglich ist; gleiches gilt für die Anlieferungsmöglichkeiten durch Eingänge und Treppenhäuser. Für die Haftung des Bestellers gelten die Bestimmungen des Annahmeverzugs. Als Freihauslieferung gilt ein Transport bis zum 3. Stockwerk einschließlich. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt bei Lieferung in höhere Stockwerke gilt ein pauschaler angemessener Zuschlag in Höhe von € 200 pro Stockwerk als vereinbart; sofern keine Aufzugbenutzung möglich ist. Die Mitarbeiter der Lieferfirma sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen.

3.4 Die Lagerung der gekauften Möbel wird nach Ablauf des vereinbarten Liefertermins einen (1) Monat kostenlos übernommen. Nach Ablauf dieser Zeit ist für die Aufbewahrung der gekauften Möbel eine Lagergebühr vom Besteller zu entrichten. Die Lieferfirma kann sich auch zur Einlagerung einer Spedition bedienen. Die angemessenen Kosten hierfür hat der Besteller zu tragen.

3.5. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist zur Entgegennahme der gekauften Möbel und deren fruchtlosen Ablauf anderweitig über diese Möbel zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

3.6 Der Lieferfirma ist jeder Wohnungswechsel des Bestellers wenigstens zwei Wochen vorher mitzuteilen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist – ab unserer Verkaufsstelle zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe und sämtlicher Verpackungskosten in Euro.

4.2 Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung bei Vertragsschluss getroffen wurde. 4.3 Der Besteller kommt jedenfalls nach Mahnung durch uns mit seiner Zahlungspflicht in Verzug. Einer Mahnung bedarf es jedoch nicht, wenn für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt wurde. Der Besteller kommt spätestens auch ohne Mahnung dreißig (30) Tage nach Erhalt unserer Rechnung oder wenn sich der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung für uns nicht feststellen lässt, dreißig (30) Tage nach Erhalt des Liefergegenstandes mit der Zahlung in Verzug.

4.4 Gerät der Besteller in Zahlungsverzug so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen.

4.5 Werden uns nach Vertragsschluss Umstände erkennbar, aus denen wir auf eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers schließen können, d.h. ergeben sich z.B. begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, und ist unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet, so sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf laufende Wechsel oder Schecks die eigene Leistung – soweit sie noch nicht erbracht wurde – zu verweigern. So z.B., wenn ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wurde. Wir können in diesem Fall eine Frist bestimmen, innerhalb welcher der Besteller nach seiner Wahl Zug um Zug gegen die von uns zu erbringende Leistung entweder seine Zahlung oder Sicherheit leisten kann. Nach Ablauf der Frist können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn weder eine Vorauszahlung geleistet noch eine Sicherheit bestellt wurde.

Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

5.1 Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Mängelrügen zurückzubehalten, es sei denn, die zurückbehaltene Zahlung beruht auf Ansprüchen des Bestellers aus dem gleichen Vertragsverhältnis. Beruht die Zurückbehaltung der Zahlung auf einem Gewährleistungsanspruch muss der zurückbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln stehen.

5.2 Die Aufrechnung des Bestellers gegen Forderungen der Lieferfirma mit eigenen Forderungen ist unzulässig, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen oder um Mängel- oder sonstige Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag.

Nichtabnahme

Nimmt der Besteller die gekaufte Ware trotz Mahnung und Inverzugsetzung nicht ab, ist die Lieferfirma, wenn sie auf Vertragserfüllung verzichtet, berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 25% des Bestellpreises ohne Abzüge zu verlangen, sofern ein Käufer nicht nachweist; dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

Lieferfrist, Selbstbelieferungsvorbehalt und Rücktritt

7.1 Falls wir die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, hat der Besteller eine angemessene Nachlieferungsfrist – beginnend vom Tage der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Besteller – zu gewähren und kann Rechte aus diesem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen.

7.2 Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines Einkaufsvertrages mit einem Zulieferer, der den mit dem Besteller geschlossenen Vertrag deckt, unsererseits den Liefergegenstand nicht erhalten; unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit nach Maßgabe von Ziffer 9 bleibt unberührt.

7.3 Die Lieferfirma übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Die Lieferfirma braucht nicht zu liefern, sofern der Hersteller nicht mehr produziert oder aus sonstigen Gründen trotz wiederholter Aufforderung durch die Lieferfirma nicht liefert oder ein Fall höherer Gewalt (vgl. Ziff. 12 dieser AGB) vorliegt. Voraussetzung für dieses Rücktrittsrecht ist, dass die Ware bei anderen Lieferanten nicht zu beschaffen ist und dass die vorgenannten Umstände erst nach Vertragsabschluss der Lieferfirma bekannt wurden und ihr nicht infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt waren. Die Lieferfirma hat den Besteller unverzüglich über die Nichtlieferung zu informieren.

7.4 Liefern wir aus anderen Gründen nicht und geraten wir in Verzug, dann kann der Besteller den Rücktritt erklären und nur nach Maßgabe der Ziff. 9 dieser AGB Schadensersatz von uns verlangen.

Gewährleistungspflichten der Lieferfirma

8.1 Weißt die gelieferte Ware bereits bei Lieferung einen Rechts- oder Sachmangel auf oder fehlt ihr unter Umständen eine von der Lieferfirma garantierte Beschaffenheit sowie im Falle der Zuviel, Zuwenig- oder Falschlieferung (Mängel) nimmt die Lieferfirma nach Ihrer Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung vor. Dies gilt nicht, wenn die Lieferfirma aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Besteller hat uns nach Absprache die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, die Nachbesserung oder Ersatzlieferung vornehmen zu können. Etwa im Rahmen solcher Gewährleistung ersetzte Teile werden unser Eigentum.

8.2 Für den Fall, dass wir eine vom Besteller zur Nacherfüllung gesetzte angemessene Frist verstreichen lassen, eine zweimalige Nachbesserung oder einmalige Ersatzlieferung vorgenommen haben und dem gerügten Mangel dadurch nicht abgeholfen wurde, sowie für den Fall, dass wir eine erforderliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung unberechtigt verweigern, ungebührlich verzögern, oder wenn dem Besteller aus sonstigen Gründen eine Nachbesserung nicht zuzumuten ist, sowie wenn die Voraussetzungen der §§ 281 Abs. 2 oder 323 Abs. 2 BGB vorliegen, oder wir berechtigterweise die Nacherfüllung verweigern, kann der Besteller anstelle der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe Rücktritt und Minderung geltend machen, sowie Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche, letztere jedoch nur im Rahmen von Ziff. 9 dieser AGB.

8.3 Der Besteller kann keine Mängelgewährleistungsansprüche geltend machen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die bei Kaufverträgen nach dem Gefahrübergang, sonst nach Montage infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Sturz, übermäßiger Beanspruchung oder ungeeigneter Betriebsmittel entstehen. Werden von dem Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelgewährleistungsansprüche.

8.4 Die Gewährleistung erstreckt sich ebenfalls nicht auf solche Schäden, die beim Besteller durch normalen Verschleiß, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse entstehen.

8.5 Ferner erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf geringfügige handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holz- und anderen Oberflächen. Bei Textilien, wie z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen, erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf geringfügige Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton, wie sie u. a. durch den verschiedenartigen Ausfall von einzelnen Stücken entstehen, soweit diese Abweichungen handelsüblich sind.

8.6 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Besteller (Lieferung). Etwaige Gewährleistungsansprüche verjähren grundsätzlich nach der gesetzlichen Frist. Für die über den Abholmarkt verkaufte Ware gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Übergabe der Ware.

9. Schadensersatz

9.1. Wir haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur – und dies gilt auch dann, wenn wir leitende Angestellte oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen eingesetzt haben – wenn:

(a) uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt,

(b) wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstands übernommen haben.

(c) dem Besteller durch uns schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind; sowie wenn

(d) wir gegen so genannte Kardinalpflichten verstoßen haben, d.h.

(1) bei wesentlichen Pflichtverletzungen, welche die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder

(2) bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“).

9.2 Im Fall der Ziff. 9.1.(d) dieser AGB ist unsere Haftung allerdings bei nur leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

9.3 Soweit in diesen Bestimmungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ihre Ansprüche auf Ersatz von Schäden jedwelcher Art, auch von Aufwendungsersatzansprüchen und mittelbaren Schäden ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss findet in Bezug auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz keine Anwendung. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige Umstände, wie insbesondere Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von unseren Leistungspflichten soweit wir diese schwerwiegenden Ereignisse nicht zu vertreten haben, selbst wenn wir uns in Verzug befinden sollten. Dasselbe gilt, wenn durch höhere Gewalt eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich wird. Entsprechend übernehmen wir kein Beschaffungsrisiko. Dauern diese Umstände länger als zwei Monate, so sind wir ferner berechtigt, ohne Schadensersatzansprüche des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden dem Besteller unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts durch uns die entsprechende Gegenleistung, sofern bereits geleistet, unverzüglich erstatten.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich sämtlicher Nebenforderungen bleiben die gelieferten Waren Eigentum der Lieferfirma. Der Besteller ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von uns gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen oder Dritten vertraglich daran Nutzungsrechte einzuräumen.

11.2 Der Besteller verpflichtet sich, das Eigentum der Lieferfirma, insbesondere auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Besteller sondern für Dritte bestimmt sind. Der Besteller verpflichtet sich für diesen Fall, auch den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

11.3 Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware muss der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

11.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Lieferfirma berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern die Lieferfirma vom Vertrag zurückgetreten ist.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Schwäbisch Gmünd.

12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertragsverhältnis ist unser Sitz in Schwäbisch Gmünd – soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht – wenn entweder

(a) wir Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend machen,

(b) der Besteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder

(c) sofern der Besteller entgegen seinen Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12.3 Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

13. Datenschutz: Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten

13.1 Verantwortlicher für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Wohnkaufhaus LEICHT GmbH, Kalter Markt 25, 73525, Schwäbisch Gmünd, Deutschland, Telefonnummer: 0 71 71 / 10 70, wohnkaufhaus@leicht.de.

13.2 Die Datenschutzbeauftragte steht dem Besteller für Fragen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unter datenschutz@leicht.de oder an die genannten Kontaktdaten mit dem Zusatz „an den Datenschutzbeauftragten“ zur Verfügung.

13.3 Wir verarbeiten die personenbezogene Daten des Bestellers (insbesondere dessen Angaben im Zusammenhang mit der Auftragserteilung) zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertrages sowie zum Zwecke der Direktwerbung und der Marktforschung nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (z. B. Art. 6 Abs. 1 lit. b) und f DSGVO). Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertrages verarbeiten wir Wahrscheinlichkeitswerte für das zukünftige Zahlungsverhalten (sog. Bonitäts-Scoring). In die Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte fließen unter anderem die Anschriftendaten ein. Wir behalten uns zudem vor, personenbezogene Daten über Forderungen gegenüber dem Besteller bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 6 lit. b) oder f) DSGVO an Auskunfteien zu übermitteln.

13.4 Eine Datenweitergabe erfolgt an Dienstleister im Rahmen der Auftragserfüllung.

13.5 Wenn wir die personenbezogenen Daten des Bestellers für Werbezwecke nutzen, kann der Besteller jederzeit der Verarbeitung seiner Daten für Werbezwecke widersprechen an die oben genannten Kontaktdaten.

13.6 Ausführliche Informationen zum Umgang mit den personenbezogenen Daten des Bestellers halten wir unter www.leicht-wohnkaufhaus.de/InformationzumDatenschutz vor sowie in unseren Geschäftsräumen.